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Wir machen Ihre Steuererklärung -
Die Beratung erfolgt unabhängig von Ihrem Wohnort
Ihre Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen
Als anerkannter Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie steuerlich und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe Ihrer erzielten Jahreseinnahmen. Im Mitgliedsbeitrag sind alle unsere Leistungen enthalten. Es gibt keine versteckten Kosten. Sie können die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein mit einer Frist von drei Monaten, also bis zum 30.09. eines jeden Jahres zum Jahresende (31.12.) kündigen.
Ihre Steuererklärung stressfrei machen lassen
Sie haben die Möglichkeit sich unabhängig von Ihrem Wohnort von uns beraten zu lassen. Wir beraten Sie sowohl telefonisch als auch online, Das verkürzt den Prozess bis zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus entfällt für Sie der Stress und der Zeitfaktor, der bei einem persönlichen Termin vor Ort in unserer Beratungsstelle entstehen würde. Wir beraten Sie persönlich und umfassend. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der alle für Sie in Betracht kommenden Steuersparmöglichkeiten geltend macht.
Häufige Fragen
¹ Wann werde ich von ihnen steuerlich beraten?
Als Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie steuerlich und erstellen die Einkommensteuererklärung (im Rahmen einer Mitgliedschaft) u.a. für
Arbeitnehmer
Rentner
Unterhaltsempfänger
Beamte
Soldaten
Pensionsempfänger
Studenten
Lehrer
Auszubildende
Polizeibeamte
Grenzgänger
Berufseinsteiger
Darüber hinaus beraten wir Sie - wenn Sie zu dem oben aufgeführten Personenkreis gehören - bei Einkünften aus Vermietung | Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen) | Sonstigen Einkünften (z.B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften), wenn die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 13.000 Euro bei Singles und 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.
² Wie werde ich Mitglied und wie ist der Ablauf der Beratung?
In nur wenigen Schritten werden Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein und haben Anspruch auf steuerliche Beratung und die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Die einzelnen Schritte sind:

Schritt 1
Kontaktaufnahme | Aufklärung über die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein und deren Vorteile | Vereinsbeitritt
Schritt 2
Beratungsgespräch | Übersendung der relevanten Steuerunterlagen (Mail/Fax/Post) | Anfertigung Ihrer Steuererklärung
Schritt 3
Mitteilung über Ihre voraussichtliche Steuererstattung | Elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt | Prüfung des Steuerbescheids
³ Was kostet die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?
Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt und als Festpreis zu verstehen. Das heisst, dass im Mitgliedsbeitrag alle Leistungen für ein Mitgliedsjahr enthalten sind. Als Beitragsbemessungsgrundlage dienen Ihre Jahreseinnahmen. Den für Sie geltenden Beitrag können Sie unserer Beitragsstaffel entnehmen. Für neue Mitglieder berechnen wir zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro.
Jahreseinnahmen in EUR | Festpreis in EUR |
bis 10.000 |
45,-- |
bis 20.000 |
90,-- |
bis 30.000 |
115,-- |
bis 40.000 |
135,-- |
bis 50.000 |
155,-- |
bis 60.000 |
175,-- |
bis 70.000 |
195,-- |
bis 80.000 |
215,-- |
bis 90.000 |
235,-- |
über 90.000 |
265,-- |