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Wir machen Ihre Steuererklärung -
Die Beratung erfolgt unabhängig von Ihrem Wohnort




Ihre Steuererklärung vom Lohnsteuerhilfeverein machen lassen


Als anerkannter Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie steuerlich und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft. Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist sozial gestaffelt und richtet sich nach der Höhe Ihrer erzielten Jahreseinnahmen. Im Mitgliedsbeitrag sind alle unsere Leistungen enthalten. Es gibt keine versteckten Kosten. Sie können die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein mit einer Frist von drei Monaten, also bis zum 30.09. eines jeden Jahres zum Jahresende (31.12.) kündigen.



Ihre Steuererklärung stressfrei machen lassen


Sie haben die Möglichkeit sich unabhängig von Ihrem Wohnort von uns beraten zu lassen. Wir beraten Sie sowohl telefonisch als auch online, Das verkürzt den Prozess bis zur Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus entfällt für Sie der Stress und der Zeitfaktor, der bei einem persönlichen Termin vor Ort in unserer Beratungsstelle entstehen würde. Wir beraten Sie persönlich und umfassend. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner, der alle für Sie in Betracht kommenden Steuersparmöglichkeiten geltend macht.

Häufige Fragen   


¹ Wann werde ich von ihnen steuerlich beraten?


Als Lohnsteuerhilfeverein beraten wir Sie steuerlich und erstellen die Einkommensteuererklärung (im Rahmen einer Mitgliedschaft) u.a. für

    Arbeitnehmer
    Rentner
    Unterhaltsempfänger

    Beamte
    Soldaten
    Pensionsempfänger

    Studenten
    Lehrer
    Auszubildende

    Polizeibeamte
    Grenzgänger
    Berufseinsteiger

Darüber hinaus beraten wir Sie - wenn Sie zu dem oben aufgeführten Personenkreis gehören - bei Einkünften aus Vermietung | Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zins- und Dividendeneinnahmen) | Sonstigen Einkünften (z.B. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften), wenn die Einnahmen aus den drei genannten Einkunftsarten nicht mehr als 13.000 Euro bei Singles und 26.000 Euro bei Ehegatten betragen.



² Wie werde ich Mitglied und wie ist der Ablauf der Beratung?


In nur wenigen Schritten werden Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein und haben Anspruch auf steuerliche Beratung und die Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Die einzelnen Schritte sind:





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  Schritt 1  

Kontaktaufnahme | Aufklärung über die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein und deren Vorteile | Vereinsbeitritt

  Schritt 2  

Beratungsgespräch | Übersendung der relevanten Steuerunterlagen (Mail/Fax/Post) | Anfertigung Ihrer Steuererklärung

  Schritt 3  

Mitteilung über Ihre voraussichtliche Steuererstattung | Elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt | Prüfung des Steuerbescheids



³ Was kostet die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?


Unsere Beiträge sind sozial gestaffelt und als Festpreis zu verstehen. Das heisst, dass im Mitgliedsbeitrag alle Leistungen für ein Mitgliedsjahr enthalten sind. Als Beitragsbemessungsgrundlage dienen Ihre Jahreseinnahmen. Den für Sie geltenden Beitrag können Sie unserer Beitragsstaffel entnehmen. Für neue Mitglieder berechnen wir zusätzlich eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 Euro.


 Jahreseinnahmen in EUR  Festpreis in EUR
bis                       10.000
45,--
bis                       20.000
90,--
bis                       30.000
115,--
bis                       40.000
135,--
bis                       50.000
155,--
bis                       60.000
175,--
bis                       70.000
195,--
bis                       80.000
215,--
bis                       90.000
235,--
über                    90.000
265,--





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